
Erstgespräch
In einem telefonischen Erstgespräch (Dauer: etwa 20 Minuten) besprechen wir vorab Ihr Anliegen und Ihre Fragen zum weiteren Ablauf. Dieses Gespräch findet telefonisch oder per Video statt. Ein Erstgespräch kostet 5 Euro, einen Kaffee. Eine Verabredung ist in der Regel innerhalb der ersten 2 Wochen möglich.
Einzelbegleitung
Meine Lebenssituation ermöglicht es mir, Sie vorwiegend online zu beraten. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten, es kann auch eine Doppelstunde verabredet werden.
Ich biete Ihnen dafür eine Preisspanne von 60 – 80 Euro pro Therapiestunde an.
Seminare
Für Einzelne und Gruppen bieten wir – Michael Schüling und ich – regelmäßig Seminare an mit 3 – 4 Aufstellungen pro Tag. Dort können Sie Ihre Frage aufstellen oder einfach so am Seminar teilnehmen.
Für Ihre Aufstellung in der Gruppe berechnen wir 90-120 Euro, für Teilnehmer/ Stellvertreterinnen 60-80 Euro.
Falls Sie eine Gruppe haben, eine Organisation oder eine Gemeinschaft sind, kommen wir bzw. ich gerne zu Ihnen vor Ort. Wir bieten Kurse zwischen 1-5 Tagen an. Den Tarif finden wir entsprechend dem Format gemeinsam.
Warum eine Preisspanne?
Den geringeren Betrag möchte ich Ihnen ermöglichen, wenn Sie finanziell wenig Spannweite haben.
Falls Ihre finanzielle Situation die geringere Summe nicht zulässt, bin ich für eine gemeinsame Lösungsfindung offen.
Bitte beachten Sie, dass ich grundsätzlich nur Selbstzahler & Privatpatienten annehme und daher direkt mit Ihnen abrechne.
Als Selbstzahler haben Sie mehrere Vorteile:
- eine verkürzte Wartezeit bis zum Therapie- oder Beratungsbeginn
- keine Weitergaben von Diagnosen bzw. Befunden an Dritte, wie z.B. Krankenkassen/Versicherer
- eine klar diagnostizierte psychische Erkrankung ist nicht notwendig, was bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse aber Voraussetzung wäre
- eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht erforderlich
- keine Vorgabe durch die Krankenkasse über die Therapiedauer oder -methode
- das geleistete Honorar für die Therapiesitzungen können Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung ggf. als „außergewöhnliche Belastungen“ angeben